24/7 Betreuung zu Hause · Region Köln

Was eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause leistet

Eine Betreuungskraft, die im Haushalt lebt und den Alltag verlässlich begleitet – von der Körperpflege über den Haushalt bis zur einfühlsamen Betreuung bei Demenz.

24/7

im Haushalt für Sie da

In der Praxis

Was „24-Stunden-Pflege" wirklich bedeutet

Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ ist weit verbreitet – gemeint ist in den meisten Fällen eine 24-Stunden-Betreuung im Live-in-Modell: Eine erfahrene Betreuungskraft zieht in ein Gästezimmer oder eine Einliegerwohnung und wird zur festen, vertrauten Ansprechpartnerin vor Ort. Sie unterstützt bei der Grundpflege, übernimmt hauswirtschaftliche Aufgaben und sorgt für Struktur im Alltag.

So entsteht Sicherheit für die pflegebedürftige Person und spürbare Entlastung für die Angehörigen – und vor allem die Möglichkeit, im eigenen Zuhause zu bleiben, statt ins Heim zu ziehen. Gerade wenn Angehörige eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung nicht selbst leisten können, ist die Live-in-Betreuung eine zuverlässige und bezahlbare Alternative.

Im Überblick

Leistungen der Betreuungskraft

Was eine Live-in-Betreuungskraft im Alltag übernimmt – im Rahmen von Betreuung und Hauswirtschaft.

Keine medizinische Behandlungspflege: Aufgaben wie Spritzen oder Wundversorgung übernimmt ein ambulanter Pflegedienst. Wir helfen Ihnen, beides sauber zu kombinieren, damit alles gut zusammenspielt.

Demenz, Alzheimer & Co.

Worauf es bei kognitiven Erkrankungen ankommt

Bei Demenz und Alzheimer zählen vor allem Geduld, feste Routinen und eine klare, ruhige Kommunikation. Eine passende Betreuungskraft bringt genau diese Stabilität in den Alltag – besonders bei:
Bei der Vermittlung achten wir darauf, dass Erfahrung und Persönlichkeit zur Situation passen – denn es geht nicht nur um Aufgaben, sondern um Menschlichkeit im Alltag.

Gut zu wissen

Was „24 Stunden" bedeutet – und was nicht

„24-Stunden-Betreuung“ steht für durchgehende Präsenz und Unterstützung im Haushalt – nicht für 24 Stunden ununterbrochene Arbeitszeit. Für die Betreuungskräfte gelten Arbeitszeitgrenzen und Ruhezeiten (u. a. § 3 und § 5 Arbeitszeitgesetz). Die Betreuungskraft ist also verlässlich da, wenn sie gebraucht wird – hat aber, wie jeder Mensch, ihre Pausen- und Ruhezeiten.

Welche Betreuung passt zu Ihrer Situation?

In einem kostenlosen, unverbindlichen Gespräch finden wir gemeinsam heraus, welche Unterstützung Ihre Angehörigen brauchen.